Alterung der Gesellschaft verschärft Pflegebedarf
Ende 2018 erhielten 3,7 Mio. Menschen Leistungen von der sozialen
Pflegeversicherung. Der deutliche Anstieg der Leistungsempfänger seit 2017 ist auf die Einführung der Pflegegrade 1 bis 5 zurückzuführen, welche die bisherigen Pflegestufen I-III ablösten. Mit dem neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung gleichermaßen berücksichtigt.
Damit erhalten auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenzkranke Leistungen, welche nach den bisherigen Pflegestufen als nicht pflegebedürftig galten.
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