Ihre besondere Qualifikation und Sachkunde haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nachgewiesen. In Bayern sind hierfür die Industrie- und Handelskammern zuständig, deren Aufsicht die Sachverständigen unterliegen. Diese Sachverständigen gelten als besonders sachkundig, objektiv und vertrauenswürdig.