Ihre besondere Qualifikation und Sachkunde haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nachgewiesen. In Bayern sind hierfür die Industrie- und Handelskammern zuständig, deren Aufsicht die Sachverständigen unterliegen. Diese Sachverständigen gelten als besonders sachkundig, objektiv und vertrauenswürdig.
Tue Gutes und rede darüber – Teil 2
Einmal mehr bedanken wir uns bei den Teilnehmern unserer Alter-Falter-Bastel-Aktion, die L+P zum Jahreswechsel initiiert hat. Zugegeben, wir hatten uns mehr Rücklauf erwartet. Aber die verlosten Spendenbudgets für den guten Zweck waren uns den Aufwand wert.