Die Frage ist immer die gleiche: Was ist meine Immobilie wert? Aber der Anlass entscheidet, ob Sie ein Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) oder ein so genanntes Immobilien-Kurzgutachten benötigen. Wobei: Kurzgutachten gibt es streng genommen gar nicht. Was wir anbieten: Wertindikationenen. Hierbei handelt es sich um qualifizierte Einschätzungen, die sich im Bereich des Verkehrswertes bewegen, auf wenige Seiten reduziert sind und aufgrund unserer fundierten und zertifizierten Marktkenntnisse einen hervorragenden Ruf genießen. Ideal für Ankauf, Verkauf oder private Vermögensauseinandersetzungen.