In der Praxis haben Marktteilnehmer verschiedene Ansichten, wenn es um die Frage geht: Was ist meine Immobilie wert? Behörden interessieren sich z.B. im Falle einer Erbschaft für die Festlegung und Vereinnahmung der Erbschaftssteuer während für die Erben eher eine optimierte Verausgabung der Steuerlast im Vordergrund steht. Die Lösung: Ein Verkehrswertgutachen. Gerne überprüfen wir für Sie die Wertfeststellung des Finanzamts. Es stellt einen objektiven Interessensausgleich dar und ist bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung vor Gericht unabdingbar.